Ab 2025 treten wichtige Änderungen für niedergelassene Ärzte in Kraft, die vor allem durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und das Digital-Gesetz geprägt sind.
Elektronische Patientenakte (ePA):
Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA flächendeckend eingeführt. Alle gesetzlich Versicherten erhalten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Niedergelassene Ärzte sind dann verpflichtet, bestimmte Behandlungsdaten wie Medikationspläne, Laborbefunde und Arztbriefe in die ePA zu überführen, sofern der Patient nicht widerspricht. Dies soll die Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern verbessern und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.
Erweiterung der Telematik:
Ärzte müssen sich auf eine intensivere Nutzung von telemedizinischen Diensten wie Videosprechstunden einstellen. Außerdem werden das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) weiter ausgerollt.
Opt-out-Verfahren:
Die ePA wird automatisch für alle Versicherten erstellt, die nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Patienten vorher zu informieren, und diese haben sechs Wochen Zeit, sich dagegen zu entscheiden. Für niedergelassene Ärzte bedeutet dies einen erhöhten Dokumentationsaufwand, aber auch die Möglichkeit, den Praxisablauf durch die digitale Vernetzung zu optimieren.
Quellen: KBV, KNVO