Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird erhöht


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Zum 1. Januar steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 66.150 EUR brutto (monatlich 5.512,50 EUR). Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.
Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2025 beläuft sie sich auf 73.800 EUR (monatlich 6.150 EUR). 2024 lag sie bei 69.300 EUR beziehungsweise 5.775 EUR im Monat. Wer mehr als diesen Beitrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.