OLG Frankfurt: 10-EUR-Gutscheine von Versandapotheken sind unzulässig


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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass 10-Euro-Gutscheine, die von einer niederländischen Versandapotheke für die Einlösung von E-Kassenrezepten oder für die erstmalige App-Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Produkte angeboten wurden, gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen.
Nach dem HWG sind Werbegaben beim Verkauf von Arzneimitteln nur erlaubt, wenn sie einen geringwertigen Betrag nicht überschreiten. Das OLG sieht einen Wert von 1 EUR als Grenze für eine „geringwertige Kleinigkeit“ an.
Fazit: Apotheken dürfen beim Verkauf von Arzneimitteln keine Gutscheine oder Werbegaben im Wert von mehr als 1 EUR anbieten.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, 15.05.2025, Az. 6 U 347/24