Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass eine Pflegekasse den Einbau einer Klimaanlage im Schlafzimmer einer pflegebedürftigen Frau bezuschussen muss. Die Richter sahen die Klimaanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme an, die die häusliche Pflege erheblich erleichtert, gesundheitliche Risiken mindert und eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Eine Klimaanlage gilt laut Gericht in Zeiten des Klimawandels nicht mehr als Luxus, sondern als allgemeiner Wohnstandard, für den die Pflegeversicherung aufkommen muss (Az. S 9 P 76/23).
Quelle: SG Mainz (Az. S 9 P 76/23)