Verification of Payee (VoP) ab Oktober 2025: Was ändert sich im Zahlungsverkehr?


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Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in der Europäischen Union eine bedeutende Neuerung für den Zahlungsverkehr in Kraft: Die verpflichtende Einführung der „Verification of Payee“ (VoP), auch bekannt als IBAN-Name-Check. Diese Maßnahme soll die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen und Instant Payments erhöhen und Betrugsversuche sowie Fehlüberweisungen deutlich reduzieren.
VoP ist ein Sicherheitsmechanismus, bei dem vor Ausführung einer Überweisung geprüft wird, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt. Die Bank des Auftraggebers sendet dabei eine Anfrage an die Empfängerbank, die den Abgleich vornimmt und das Ergebnis zurückmeldet. Stimmen die Angaben nicht überein, kann die Zahlung abgelehnt oder eine Korrektur angefordert werden.
Zahlungsdienstleister sind gefordert, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, um den Stichtag 9. Oktober 2025 einzuhalten.

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