Vergütung in diabetologischen Schwerpunktpraxen


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Die Neuregelung der hausärztlichen Vorhaltepauschale gilt ab Januar 2026 und ersetzt die bisherige Strukturpauschale. Diabetologische Schwerpunktpraxen sind von Abschlägen verschont und erhalten den Zehn-Punkte-Zu- schlag auch ohne Erfüllung der regulären Kriterien.
Die Pauschale wird abgestuft gezahlt:
• Ohne Zuschlag (128 Punkte), wenn nur ein oder kein Kriterium erfüllt wird.
• Plus 10 Punkte bei Erfüllung von zwei bis sieben Kriterien.
• Plus 30 Punkte bei acht oder mehr Kriterien.
Ein 40-prozentiger Abschlag bei weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal gilt nicht für Schwerpunktpraxen. Die Vergütung erfolgt ausgabenneutral, ohne zusätzliches Geld im System. Die Versorgungspauschale, eine weitere Entgeltregelung, wird noch erwartet und betrifft schwer chronisch Kranke, darunter Diabetespatienten.
Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen sieht in der Einigung einen wichtigen Schritt, mahnt aber Planungssicherheit, faire Honorierung und Investitionen für die nachhaltige Versorgung an.

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